Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsfähigeren und persönlichen Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserem Gebrauch von Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Benachrichtigung für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie Sie sie löschen oder sperren können. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt oder Sie haben möglicherweise einen Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Bitte deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verpflichtet ein Unternehmen, in seinem Jahresabschluss aktienbasierte Vergütungsvorgänge (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungen), einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder anderen, anzuerkennen Parteien, die in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens abgewickelt werden sollen. Spezielle Anforderungen werden für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich und Barausgleich sowie für diejenigen, bei denen das Unternehmen oder der Lieferant eine Auswahl von Bar - oder Eigenkapitalinstrumenten hat, enthalten. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 emittiert und erstmals auf Jahresperioden angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Bilanzierung von Aktienbasierten Vergütungen veröffentlicht Stichtag 31. Oktober 2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB lädt Kommentare zu G41 Diskussionspapier Bilanzierung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Aktienbasierte Vergütung veröffentlicht Anmeldeschluss 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen Exposure Draft Vesting Bedingungen und Stornierungen veröffentlicht Anmeldeschluss 2. Juni 2006 Geändert durch Ausübungsbedingungen und Stornierungen (Änderungen zu IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, geändert durch Verbesserungen der IFRS (Umfang von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Geltungsdauer für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen Geändert durch Gruppe Cash-Settled Aktienbasierte Vergütungstransaktionen Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, gegliedert durch jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, gegliedert durch Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungsvorgängen (Änderungen zu IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interne Verpflichtungen Änderungen im Zusammenhang mit der Zusammenfassung Zusammenfassung IFRS 2 Im Juni 2007 wurde die Deloitte IFRS Global Office veröffentlichte eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens für IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung 2007 (PDF 748k, 128 Seiten). Der Leitfaden erklärt nicht nur die detaillierten Bestimmungen von IFRS 2, sondern befasst sich auch mit seiner Anwendung in vielen praktischen Situationen. Wegen der Komplexität und Vielfalt der anteilsbasierten Vergütungspreise in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. Doch in diesem Leitfaden teilt Deloitte mit Ihnen unseren Ansatz, Lösungen zu finden, von denen wir glauben, dass sie dem Ziel des Standards entsprechen. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters In einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k) finden Sie eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2. Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder durch Aufschluss von Verbindlichkeiten für Beträge auf der Grundlage des Preises der Aktien oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erhält . Die Rechnungslegungsvorschriften für die aktienbasierte Vergütung richten sich nach der Abwicklung der Transaktion, dh durch die Ausgabe von (a) Eigenkapital, (b) Bargeld oder (c) Eigenkapital oder Barmittel. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Mitarbeiteraktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienberechtigungen im Gegenzug für Dienstleistungen und Waren. Beispiele für Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 einbezogen sind, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechte) von markt - oder nicht marktbezogenen Anteilen abhängen kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Freistellung für private oder kleinere Einheiten. Darüber hinaus fallen Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen betreiben, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen zum allgemeinen Geltungsbereich: Erstens ist die Ausgabe von Aktien eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüssen zu bilanzieren. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Arbeitnehmerdiensten unterschieden werden. Zweitens nennt IFRS 2 nicht auf aktienbasierte Vergütungen im Rahmen der Absätze 8-10 des IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung. Oder Absätze 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Anerkennung und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für Rohstoff-basierte Derivatkontrakte angewendet werden, die in Aktien oder Aktienberechtigungen abgerechnet werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungstransaktionen, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Emission von zusätzlichen Aktien liegen daher außerhalb des Umfangs. Anerkennung und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienanteilen erfordert eine Erhöhung des Bestandteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass die Verrechnungseinlagen als Aufwand erfasst werden, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen keine Vermögenswerte darstellt. Der Aufwand ist zu erkennen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechten an Aktien, um Inventar zu erwerben, als eine Erhöhung des Inventars präsentiert werden und würde nur einmal, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Bei der Ausgabe von voll ausgeschütteten Aktien oder Aktienanteilen wird davon ausgegangen, dass sie sich auf die verspätete Leistung beziehen, so dass der volle Betrag des beizulegenden Zeitwerts des Zuschusses sofort ergebniswirksam ist. Die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter mit etwa dreijähriger Wartezeit gilt als Dienstleistung über die Sperrfrist. Daher ist der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung, der zum Zeitpunkt der Gewährung bestimmt wurde, über die Sperrfrist zu erfassen. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand aus aktienbasierten Vergütungen mit Eigenkapitalanteilen dem Vielfachen der Gesamtinstrumente, die der Wert und der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente entspricht. Kurz gesagt, es ist auftauchen, um zu reflektieren, was während der Wartezeit geschieht. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung auf aktienbasierte Vergütung eine marktbezogene Ertragslage aufweist, wäre der Aufwand weiterhin zu erfassen, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel veranschaulicht eine typische aktienbasierte aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiterbeteiligungsberechtigung Die Gesellschaft gewährt am 1. Januar 20X5 insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen). Diese Optionen bestehen am Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option einen beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 hat. Die Gesellschaft erwartet, dass alle 100 Optionen wohnen werden und daher den folgenden Eintrag am 30. Juni 20X5 - das Ende des ersten Halbjahreszwischenberichtes, aufzeichnet Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Abhängig von der Art der aktienbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der Aktien oder Rechte an aufgegebenen Aktien oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden: Allgemeines Fair Value-Bewertungsprinzip. Grundsätzlich sind Transaktionen, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erhalten werden, zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen zu bewerten. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht zuverlässig ermittelt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen, die ähnliche Dienstleistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu messen, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Wann messen Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie zB Transaktionen mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Stichtag zu schätzen. Bei der Messung des beizulegenden Zeitwertes - Waren und Dienstleistungen. Bei Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt des Eingangs dieser Waren oder Dienstleistungen zu schätzen. Messanleitung Für Waren oder Dienstleistungen, die unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente bewertet werden, bestimmt IFRS 2, dass im Allgemeinen bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der Aktien oder Optionen zum jeweiligen Bewertungsdatum (wie in der Zeichnung angegeben über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen berücksichtigt, indem die Anzahl der bei der Bewertung des Transaktionsbetrags enthaltenen Eigenkapitalinstrumente angepasst wird, so dass letztlich der Betrag, der für die als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente erhaltenen Beträge erfasst wird, auf der Anzahl der Eigenkapitalquoten beruht Instrumente, die schließlich weste. Mehr Messanleitung IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, sofern verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen berücksichtigt, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden. In Abwesenheit von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messtermin in einer Waffenlängen-Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. IFRS 2 verlangt, dass der aktienbasierte Vergütungsvorgang zum beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen bewertet wird. IFRS 2 erlaubt die Verwendung von intrinsischem Wert (dh beizulegender Zeitwert der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies wird jedoch nicht einfach zum Zeitpunkt der Erteilung gemessen. Ein Unternehmen müsste den intrinsischen Wert zu jedem Bilanzstichtag bis zur endgültigen Abrechnung neu messen. Leistungsbedingungen IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Leistungsbedingungen aus nicht marktüblichen Leistungsbedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Eigenkapitals beziehen, wie zum Beispiel die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder ein bestimmtes Ziel auf der Grundlage eines Vergleichs des Aktienkurses mit einem Aktienkursindex anderer Gesellschaften. Die marktbasierten Performance-Bedingungen sind in der Fair Value-Bewertung des Zuschusses enthalten (in ähnlicher Weise werden bei der Bewertung nichtwahrende Bedingungen berücksichtigt). Der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen - dies wird stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungsvorgangs enthaltenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt Bereinigt jede Periode bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Eigenkapitalinstrumente bestehen. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus ändert sich die Definitionen der Ausübungsbedingung und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungszustand und Servicebedingung hinzu (die zuvor Teil der Definition der Westebedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Stornierungen und Abfindungen Die Feststellung, ob eine Änderung der Geschäftsbedingungen eine Auswirkung auf den erfassten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide am Änderungsdatum bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, unter denen Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, kann sich auf die Aufwendungen auswirken, die erfasst werden. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Anleitung zu Änderungen auch für nach ihrem Ausübungszeitpunkt modifizierte Instrumente gilt. Ist der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente mehr als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Herabsetzung des Ausübungspreises oder Ausgabe von Zusatzinstrumenten), so wird der inkrementelle Betrag über die verbleibende Ausübungsperiode in ähnlicher Weise wie das Original erfasst Menge. Wenn die Änderung nach der Wartezeit erfolgt, wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Ist der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente geringer als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente, so ist der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente so zu verstehen, als wäre die Änderung niemals eingetreten. Die Annullierung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als Beschleunigung der Sperrfrist bilanziert, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten erhoben worden wäre, sofort erkannt werden sollte. Zahlungen, die mit der Kündigung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) vorgenommen wurden, sind als Rückkauf einer Beteiligung zu bilanzieren. Eine über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue gewährte Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für stornierte Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die Ersatz-Eigenkapitalinstrumente als Änderung bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der Ersatz-Eigenkapitalinstrumente wird zum Stichtag bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung ermittelt wird, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei Annullierung, die als Abzug vom Eigenkapital erfasst werden. Offenlegung Erforderliche Angaben beinhalten: Art und Umfang der aktienbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Zeitraums die Wirkung der Aktie ermittelt wurde - basierte Zahlungsvorgänge für die Periodenerlöse und die Vermögenslage des Unternehmens. Gültigkeitsdatum IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Übergang Alle nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 2 noch nicht in Kraft getreten sind, werden nach IFRS 2 bilanziert. Entitäten sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Diese IFRS zu anderen Stipendien von Eigenkapitalinstrumenten, wenn (falls nur) das Unternehmen zuvor den beizulegenden Zeitwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich bekannt gegeben hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Stipendien von Eigenkapitalinstrumente, auf die die Anforderungen von IFRS 2 angewendet werden. Die Anpassung, die dieser Veränderung entspricht, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für den frühesten Zeitraum dargestellt. IFRS 2 ändert Ziffer 13 des IFRS 1 erstmalige Annahme von International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungstransaktionen hinzuzufügen. Ähnlich wie bei Unternehmen, die IFRS bereits anwenden, müssen die Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungstransaktionen am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf aktienbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, die vor dem späteren Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und (b) 1. Januar 2005 bestanden hat. Ein Erstanwender kann die Anwendung von IFRS 2 früher nur dann anwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Gesellschaft öffentlich bekannt gegeben hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Unterschiede zu FASB-Statement 123 Überarbeitet 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte das US-FASB die FASB-Erklärung 123 (überarbeitet 2004) Aktienbasierte Vergütung. Die Aussage 123 (R) sieht vor, dass die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte im Jahresabschluss erfasst werden. Klicken Sie auf FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe des Heads Up Newsletters veröffentlicht, in der die wichtigsten Konzepte der FASB Statement Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB, das zusammen mit der neuen Statement: Q22 ausgegeben wird, beschrieben wird. Ist die Aussage mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Statement ist weitgehend konvergent mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Aktienbasierte Vergütung. Die Aussage und IFRS 2 haben das Potential, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Im Folgenden werden die wichtigsten Bereiche kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Verwendung der modifizierten Zuschusstermin-Methode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Arbeitslosen. Im Gegensatz dazu verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Stipendien von Aktienoptionen und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten an die Arbeitslosen am Anfang des (1) des Zeitpunkts, an dem eine Leistungsverpflichtung der Gegenpartei zur Erzielung der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, gemessen wird oder (2) Das Datum, an dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien für die Feststellung, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 die Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht berücksichtigt, um die Entschädigungskosten im Rahmen der Erklärung zu begründen. IFRS 2 wendet dieselben Bewertungsanforderungen an Mitarbeiterbeteiligungsoptionen an, unabhängig davon, ob der Emittent eine öffentliche oder eine nichtöffentliche Einrichtung ist. Die Aussage verlangt, dass ein nicht öffentliches Unternehmen seine Optionen und ähnliche Eigenkapitalinstrumente auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt, es sei denn, es ist nicht praktikabel, die erwartete Volatilität des Aktienkurses zu bewerten. In dieser Situation ist das Unternehmen verpflichtet, seine Aktienoptionen und ähnliche Instrumente mit einem Wert zu bewerten, der die historische Volatilität eines geeigneten Branchensektors verwendet. In steuerlichen Gerichtsbarkeiten wie den Vereinigten Staaten, in denen der Zeitwert der Aktienoptionen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist, verlangt IFRS 2, dass keine latenten Steueransprüche für die Entschädigungskosten im Zusammenhang mit dem Zeitwertbestandteil des beizulegenden Zeitwertes eines vergeben. Ein latenter Steueranspruch wird nur dann erfasst, wenn die Aktienoptionen einen intrinsischen Wert haben, der steuerlich abzugsfähig wäre. Daher wird ein Unternehmen, das eine Anleihe-Aktien-Option an einen Mitarbeiter im Austausch für Dienstleistungen gewährt, keine steuerlichen Effekte anerkennen, bis diese Auszeichnung im Geld ist. Im Gegensatz dazu erfordert die Erklärung die Anerkennung eines latenten Steueranspruchs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der Vergabe. Die Auswirkungen der nachfolgenden Senkung des Aktienkurses (oder mangelnder Erhöhung) spiegeln sich nicht in der Bilanzierung des latenten Steueranspruchs wider, bis die entsprechenden Vergütungskosten steuerlich erfasst werden. Die Auswirkungen von Folgeerhöhungen, die überschüssige Steuervorteile generieren, werden erfasst, wenn sie die zu zahlenden Steuern beeinflussen. Die Erläuterung erfordert einen Portfoliounternehmen zur Ermittlung von überhöhten Steuervorteilen von Eigenkapitalrenditen im eingezahlten Kapital, die zur Aufrechnung von latenten Steueransprüchen zur Verfügung stehen, während IFRS 2 einen individuellen Instrumentenansatz erfordert. So werden bei der Ermittlung des Jahresüberschusses nach IFRS 2 einige Abschreibungen auf aktive latente Steuern erfasst, die in der Kapitalrücklage erfasst werden. Die Unterschiede zwischen der Aussage und IFRS 2 können künftig weiter reduziert werden, wenn der IASB Und FASB prüfen, ob sie weitere Arbeiten zur weiteren Konvergierung ihrer jeweiligen Rechnungslegungsstandards auf aktienbasierte Vergütung vornehmen müssen. März 2005: SEC Personal Accounting Bulletin 107 Am 29. März 2005 veröffentlichten die Mitarbeiter der US Securities and Exchange Commission das Personal Accounting Bulletin 107, die sich mit Bewertungen und anderen Rechnungslegungsfragen für aktienbasierte Vergütungsregelungen von öffentlichen Gesellschaften unter der FASB-Erklärung 123R Share-Based befasste Zahlung. Für die öffentlichen Gesellschaften sind die Bewertungen nach Statement 123R ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. Die SAB 107 stellt eine Orientierung im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Zahlungsverkehr mit Arbeitslosen, dem Übergang vom nichtöffentlichen zum öffentlichen Stellenstatus, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie erwarteter Volatilität und erwarteter Laufzeit), der Bilanzierung bestimmter rückzahlbarer Finanzinstrumente, die unter aktienbasierten Vergütungen ausgegeben werden, dar Vereinbarungen, die Einstufung von Entschädigungskosten, Non-GAAP-Finanzmaßnahmen, erstmalige Anwendung der Statement 123R in einer Zwischenperiode, Kapitalisierung von Entschädigungskosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsregelungen, die die Ertragsteuereffekte der aktienbasierten Vergütungsregelungen berücksichtigen Über die Annahme von Statement 123R, die Änderung der Mitarbeiteraktienoptionen vor der Verabschiedung der Statement 123R und die Offenlegungen in der Managements Discussion and Analysis (MDampA) nach der Annahme der Statement 123R. Eine der Interpretationen in SAB 107 ist, ob es Unterschiede zwischen der Aussage 123R und dem IFRS 2 gibt, die zu einer Abstimmungsposition führen würden: Frage: Liegt der Mitarbeiter an, dass es Unterschiede in den Bewertungsbestimmungen für aktienbasierte Vergütungsregelungen mit Mitarbeitern im Rahmen der International Accounting gibt Standards Board International Financial Reporting Standard 2, Aktienbasierte Vergütung (IFRS 2) und Statement 123R, die zu einem Überleitungsposten unter Punkt 17 oder 18 des Formulars 20-F führen würde Interpretive Response: Die Mitarbeiter sind der Auffassung, dass die Anwendung der IFRS-Leitlinien erfolgt 2 hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungsoptionen würde im Allgemeinen eine Fair Value-Bewertung zur Folge haben, die mit dem in Statement 123R festgelegten Fair Value-Objektiv übereinstimmt. Dementsprechend ist das Personal der Auffassung, dass die Anwendung der Statement 123Rs-Messungsrichtlinie generell nicht zu einer Abstimmungsposition führen würde, die gemäß Artikel 17 oder 18 des Formulars 20-F für einen ausländischen privaten Emittenten gemeldet werden muss, der die Bestimmungen von IFRS 2 für Aktien erfüllt hat - basierte Zahlungsverkehr mit Mitarbeitern. Allerdings erinnert das Personal an ausländische private Emittenten, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Leitlinien in IFRS 2 und Statement 123R gibt, die zu einer Vereinbarkeit von Posten führen können. Fußnoten ausgelassen Klicken zum Download: März 2005: Bär, Stearns Studie über Auswirkungen der Ausgabenoptionen in den USA Wenn US-amerikanische Unternehmen im Jahr 2004 aufgefordert wurden, Mitarbeiteraktienoptionen zu erwerben, wie dies nach FASB-Statement 123R Aktienbasierte Vergütung erforderlich ist Beginnend im dritten Quartal 2005: Der ausgewiesene Jahresüberschuss aus dem laufenden Geschäft der SampP 500-Gesellschaften 2004 wurde um 5 verringert, und 2004 wurde das NASDAQ 100-Ergebnis nach Steuern von fortgeführten Aktivitäten um 22 reduziert Sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie, die von der Equity Research Group bei Bear, Stearns amp Co. Inc. durchgeführt wurde. Der Zweck der Studie ist es, Investoren zu helfen, die Auswirkungen zu bewerten, die die Anteile der Aktienoptionen auf das Ergebnis von US-amerikanischen Unternehmen im Jahr 2005 beziehen werden. Die Bear-, Stearns-Analyse basierte auf den Aktienoptionen von 2004 in den zuletzt eingereichten 10Ks von Gesellschaften, die SampP 500 und NASDAQ 100 Bestandteile zum 31. Dezember 2004 waren. Ausstellungen in der Studie präsentieren die Ergebnisse nach Unternehmen, nach Sektoren und nach Industrie. Die Besucher von IAS Plus sind wahrscheinlich interessant zu finden, weil die Anforderungen von FAS 123R für öffentliche Unternehmen denen von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Wir bedanken uns bei Bear, Stearns für die Erlaubnis, die Studie über IAS Plus zu veröffentlichen. Der Bericht bleibt copyright Bär, Stears amp Co. Inc. alle Rechte vorbehalten. Klicken Sie hier, um herunterzuladen 2004 Einnahmen Auswirkung von Aktienoptionen auf dem SampP 500 amp NASDAQ 100 Einnahmen (PDF 486k). November 2005: Standardverstärker Poors Studie über Auswirkungen der Ausgabenoptionen Im November 2005 veröffentlichte Standardverstärker Poors einen Bericht über die Auswirkung der Aufwandsoptionen auf die SampP 500-Gesellschaften. FAS 123 (R) erfordert die Aufteilung der Aktienoptionen (obligatorisch für die meisten SEC-Registranten im Jahr 2006). IFRS 2 ist nahezu identisch mit FAS 123 (R). SampP gefunden: Optionsaufwand reduziert SampP 500 Ergebnis um 4.2. Informationstechnologie ist am stärksten betroffen, die Ertragssteigerung um 18. PE-Verhältnisse für alle Sektoren wird erhöht, wird aber unterhalb der historischen Durchschnittswerte bleiben. Die Auswirkung der Optionsaufwendungen auf den Standard-Verstärker Poors 500 wird spürbar sein, aber in einem Umfeld von Rekordgewinnen, hohen Margen und historisch niedrigen operativen Kurs-Gewinn-Verhältnissen ist der Index in der besten Position in Jahrzehnten, um den zusätzlichen Aufwand zu absorbieren . SampP nimmt bei den Unternehmen, die versuchen, das Ergebnis zu betonen, vor Abzug der Aktienoptionskosten und mit den Analysten, die die Optionsausgaben ignorieren, Der Bericht betont, dass: Standard-Verstärker Poors gehören und berichten Option Aufwand in all seinen Ertragswerten, über alle seine Geschäftsfelder. Dies beinhaltet den Betrieb, wie berichtet und Kern, und gilt für seine analytische Arbeit in den SampP Domestic Indizes, Stock Reports sowie seine Vorwärtsschätzungen. Es umfasst alle seine elektronischen Produkte. Die Investment-Community profitiert, wenn es klare und konsistente Informationen und Analysen hat. Eine konsequente Ertragsmethodik, die auf anerkannten Rechnungslegungsstandards und - verfahren aufbaut, ist ein wichtiger Bestandteil der Investition. Durch die Unterstützung dieser Definition trägt Standard-Verstärker Poors zu einem zuverlässigeren Investitionsumfeld bei. Die aktuelle Debatte über die Darstellung von Ertragsunternehmen, die Optionsaufwendungen ausschließt, die im Allgemeinen als Non-GAAP-Erträge bezeichnet werden, spricht mit dem Kern der Corporate Governance. Darüber hinaus werden viele Equity-Analysten ermutigt, ihre Schätzungen auf Non-GAAP-Einnahmen zu stützen. Während wir nicht erwarten, eine Wiederholung der EBBS (Earnings Before Bad Stuff) Pro-Forma-Einnahmen von 2001, die Fähigkeit, Fragen und Sektoren zu vergleichen, hängt von einem akzeptierten Satz von Rechnungslegungsvorschriften von allen beobachtet. Um informierte Anlageentscheidungen zu treffen, benötigt die Investitionsgemeinschaft Daten, die den anerkannten Rechnungslegungsverfahren entsprechen. Von noch mehr Besorgnis ist der Einfluss, den diese alternative Präsentation und Berechnungen auf das reduzierte Niveau des Glaubens haben könnte und vertrauen Investoren in die Unternehmensberichterstattung. Die Corporate-Governance-Ereignisse der letzten zwei Jahre haben das Vertrauen vieler Investoren erodiert, Vertrauen, das Jahre dauern wird, um zurück zu kommen. In einer Ära des sofortigen Zugangs und sorgfältig skripten Investor Releases, ist Vertrauen jetzt ein wichtiges Thema. Januar 2008: Änderung von IFRS 2 zur Klärung von Ausübungsbedingungen und Stornierungen Am 17. Januar 2008 veröffentlichte das IASB endgültige Änderungen der IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung, um die Bedingungen für die Ausübungsbedingungen und Stornierungen wie folgt zu klären: Ausübungsbedingungen sind nur Dienstbedingungen und Leistungsbedingungen . Weitere Merkmale einer aktienbasierten Vergütung sind keine Voraussetzungen. Nach IFRS 2 sind die Merkmale einer aktienbasierten Vergütung, die keine Veräußerungsbedingungen darstellen, in den Erwerbsdatum beizulegender Zeitwert der aktienbasierten Vergütung einbezogen. Der beizulegende Zeitwert beinhaltet auch marktbezogene Ausübungsbedingungen. Alle Stornierungen, ob durch das Unternehmen oder durch andere Parteien, sollten die gleiche Buchhaltung Behandlung erhalten. Nach IFRS 2 wird eine Streichung von Eigenkapitalinstrumenten als Beschleunigung der Sperrfrist bilanziert. Daher wird jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten erhoben wurde, sofort erkannt. Zahlungen, die mit der Kündigung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) erfolgt, werden als Rückkauf von Beteiligungen bilanziert. Eine über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Der Vorstand hat den Änderungsantrag in einem Exposure-Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Der Änderungsantrag gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei die vorherige Anwendung zulässig ist. Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in der die Änderungen zu IFRS 2 für Ausübungsbedingungen und Stornierungen (PDF 126k) erläutert werden. Juni 2009: IASB setzt IFRS 2 für konzernbasierte aktienbasierte Vergütungsgeschäfte zurück, zieht IFRICs 8 und 11 zurück Am 18. Juni 2009 hat das IASB Änderungen an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht, die die Bilanzierung von Konzern - Basierten Zahlungsverkehr. Die Änderungsanträge verdeutlichen, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einer Gruppe in ihrem eigenen Jahresabschluss einige aktienbasierte Vergütungsregelungen berücksichtigen sollte. In diesen Vereinbarungen erhält die Tochtergesellschaft Waren oder Dienstleistungen von Mitarbeitern oder Lieferanten, aber ihr Mutterunternehmen oder ein anderes Unternehmen in der Gruppe muss diese Lieferanten bezahlen. Die Änderungsanträge machen deutlich, dass: ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in einer aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, für die Waren oder Dienstleistungen verantwortlich ist, unabhängig davon, welches Unternehmen in der Gruppe die Transaktion abwickelt, und unabhängig davon, ob die Transaktion in Aktien oder in bar abgewickelt wird . In IFRS 2 hat eine Gruppe die gleiche Bedeutung wie in IAS 27 Konzern - und separate Einzelabschlüsse. Das heißt, es umfasst nur ein Elternteil und seine Tochtergesellschaften. Die Änderungen zu IFRS 2 enthalten auch die zuvor in IFRIC 8 enthaltenen Leitlinien. IFRS 2 und IFRIC 11 IFRS 2Group - und Treasury-Aktiengeschäfte. Infolgedessen hat der IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen und nachträglich anzuwenden sind. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Klicken Sie auf IASB Pressemitteilung (PDF 103k). Juni 2016: IASB verdeutlicht die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungsgeschäften Am 20. Juni 2016 veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) endgültige Änderungen zu IFRS 2, die die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungsvorgängen klären: Bilanzierung von Barmitteln Verrechnete aktienbasierte Vergütungstransaktionen, die eine Performance-Bedingung beinhalten Bisher enthielt IFRS 2 keine Anhaltspunkte dafür, wie sich die Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeiten für zahlungswirksame Barausgleichszahlungen auswirken. Der IASB hat nun Anhaltspunkte für die Einführung von Rechnungslegungsvorschriften für kassenbezogene aktienbasierte Vergütungen, die demselben Ansatz entsprechen, wie er für aktienbasierte Vergütungen verwendet wird. Klassifizierung von aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Nettoabrechnungsmerkmalen IASB hat eine Ausnahme in IFRS 2 eingeführt, so dass eine aktienbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die aktienbasierte Vergütungsregelung netto abrechnet, als eigenkapital - Basierte Vergütung wäre als Eigenkapital abgerechnet worden, wenn es nicht die Nettoabrechnungsmerkmal enthalten wäre. Bilanzierung von Modifikationen von aktienbasierten Vergütungsvorgängen von barabgerechnungen bis zur Equity-Settled IFRS 2 hat sich bislang nicht genau auf Situationen eingegangen, in denen sich eine aktienbasierte Vergütung einer Barausgleichszahlungen aufgrund von Änderungen an einer aktienbasierten Vergütung anstelle von Aktien ergibt die AGB's. Der IASB hat folgende Klarstellungen hinterlegt: Bei diesen Änderungen wird die ursprüngliche Haftung, die in Bezug auf die zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung bilanziert wird, ausgebucht und die aktienbasierte Vergütung der aktienbasierten Vergütung wird zum Änderungsdatum mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet Wurden dem Änderungsdatum zugeführt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit zum Änderungsdatum und dem am selben Tag im Eigenkapital erfassten Betrag wird sofort erfolgswirksam erfasst. Material auf dieser Website ist 2017 Deloitte Global Services Limited oder eine Mitgliedsfirma von Deloitte Touche Tohmatsu Limited oder einer ihrer verbundenen Unternehmen. See Legal for additional copyright and other legal information. Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, a UK private company limited by guarantee (DTTL), its network of member firms, and their related entities. DTTL and each of its member firms are legally separate and independent entities. DTTL (also referred to as Deloitte Global) does not provide services to clients. Please see deloitteabout for a more detailed description of DTTL and its member firms. Correction list for hyphenation These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line. Page Not Found About Manning Elliott LLP - Chartered Professional Accountants Manning Elliott LLP has evolved into an accounting firm of truly exceptional professional chartered accountants who have created a culture of high-performance, focus, and work-life balance. Canadian, US, and international clients benefit from our breadth of specialized CPA accounting and taxation services. Our team benefits from a congenial workplace focused on professional development and client satisfaction. We invite you to learn more about Manning Elliott, Vancouver chartered accountants. Membership AssociationsGAAP vs. IFRS International Financial Reporting Standards (IFRS ) and U. S. Generally Accepted Accounting Principles (GAAP ) are the both formalized accounting and financial guidelines that businesses may have to follow. In the U. S. all publicly traded companies are required to report using GAAP, and in many international markets IFRS is required for publicly traded companies. Companies listed on two exchanges, say the New York Stock Exchange and the London Stock Exchange, are often required to issue financial statements under one method and also provide a reconciliation to show what their financial performance would look like under the other. Differences Between GAAP and IFRS General Structure U. S. GAAP is considered to be far more rules based in terms of how accounting guidelines are written and applied. Guidelines are more specific and regardless of circumstances the accounting treatment and financial presentation is set. Comparatively, IFRS is considered to be far more principles based and the focus is on assessing the facts and ensuring the accounting treatment and financial presentation is representative of the economics of a transaction or balance. Historical Cost vs. Fair Market Value U. S. GAAP emphasizes the historical value of transactions in terms of valuing assets, inventory, and liabilities. There are relatively fewer mechanisms in place where it is required to revalue accounts based on their current fair market value. IFRS is far more focused on fair market value, or the current value, of transactions and accounts in the financial statements. This is perceived to provide a more accurate picture of the actual current value or economic substance of a company. There are many examples where this difference has implications, including: Inventory Intangibles Financial Instruments GAAP and IFRS Convergence As IFRS has been adopted in over 110 countries there is significant pressure on the U. S. regulators to harmonize its accounting with the rest of the world. In a modern economy with the rapidly shifting factors that many companies face, U. S. GAAP is widely considered to not effectively reflect many companies true value or financial performance. There have been numerous changes to U. S. GAAP to harmonize with IFRS on specific items over the past few years, but complete adoption hasnt proceeded further than discussion. Implications of the Difference The implications of the rule based and historical cost deficiencies of U. S. GAAP have been demonstrated very publicly even though few actually know it. When Enron collapsed in 2001 many of the accounting scandals they were guilty of were actually allowed under the specific rule based nature of U. S. GAAP, even when they in no way reflected the true economic substance of transactions. One of many accounting loopholes used by Enron was putting liabilities in subsidiaries that were too small to be required to be consolidated into their financial statements, which is allowed under U. S. GAAP. The problem was Enron created hundreds of them. Many Enron executives went further and committed actual crimes, but the factors that really cost investors money when the company collapsed were at the time allowed accounting practices. Under IFRS none of those accounting practices would have been allowed under the principles based rules that exist. Employee Stock Options IFRS 2 and Topic 718 (FAS 123R) An overview of the financial accounting standards for companies that issue share-based payments such as employee stock options (ESOs) or share appreciation rights (SARs) are outlined below. Jede Übersicht enthält eine kurze Beschreibung der Rechnungslegungsvorschrift, wie sie nur für die Bewertung gilt. Es gibt nicht die erforderlichen Methoden für aktienbasierte Vergütungen, noch wie Steuern behandelt werden. Für eine ausführlichere und detailliertere Beschreibung der einzelnen Standards empfiehlt es sich, die jeweilige Emittenten-Website zu besuchen. Topic 718 (FAS 123R) Thema 718 Aktienvergütung International Accounting Standards Board (IASB) Financial Accounting Standards Board (FASB) IFRS 2 verlangt, dass alle aktienbasierten Vergütungen als Fair Value bewertet werden, sofern nicht für aktienbezogene Transaktionen , Dass der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig geschätzt werden kann. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienberechtigungen im Gegenzug für Dienstleistungen und Waren. Beispiele hierfür sind Aktienwährungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne usw. Thema 718 Mandate, dass alle Gesellschaften die Anschaffungskosten der Mitarbeiteraktienoptionen (ESOs) in ihrem Jahresabschluss zur Fair Value-Bewertung erfassen. Gleiches gilt für andere aktienbasierte Vergütungen in Form von Optionen, Aktien und Aktienwertsteuersätzen (SARs), die den Mitarbeitern gewährt werden. Die Anweisung erlaubt es Unternehmen, jedes Options-Preismodell zu verwenden, aber Gittermodelle bevorzugt. Wie FINCAD helfen kann FINCAD-Lösungen enthalten verschiedene Optionen-Preismodelle einschließlich Black-Scholes, Gitter und Hull-White grundlegende und fortgeschrittene Modelle für die Bewertung von Mitarbeiter Aktienoptionen. Die Excel-Lösungen enthalten auch komplette ESO-Arbeitsmappen. Anwendbare FINCAD-Lösungen: Fordern Sie eine kostenlose Demo einer der oben genannten Lösungen an Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen behilflich sein werden, aber sie sollten nicht als Ersatz für Ihre eigene unabhängige Forschung verwendet werden. For a more comprehensive view of the standardsrequirements, please visit the respective issuers website.
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